Keine Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen

Das Finanzgericht München hat am 12.12.2007 entschieden, dass mit der Abschaffung der gesetzlichen Regelung zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen (§ 3 Nr. 66 EStG 1977) im Regelfall ein Einkommensteuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen ausscheidet.

Dem BMF-Schreiben vom 27.03.2003 fehlt insoweit die Rechtsgrundlage.